Hanseatischer-Anwaltsservice-Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Was umfasst das Verkehrsrecht?

Die Definition des Verkehrsrechts im weitesten Sinn umfasst zunächst einmal alle verschiedenen Bereiche der Fortbewegung: Das Straßen-verkehrsrecht, das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht oder auch das Recht der Wasserstraßen.

Aber auch der vorliegend relevante Teilbereich Straßenverkehrsrecht lässt sich weiter unterteilen in:  

– Verkehrszivilrecht mit den zwei großen Bereichen Verkehrsvertrags- und Verkehrshaftungsrecht
– Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
– Verkehrsverwaltungsrecht

Das Verkehrsrecht enthält im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Es ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.

Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwerlich in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen.

Alkohol am Steuer, Verkehrskontrolle, MPU-Test, Geschwindigkeitsübertretung, Geschwindigkeitsmessung, Abschleppkosten, Fahrerflucht, Führerscheinentzug, Fahrverbot, Garantie, Gewährleistung (Werkstatt und Reparatur), Gutachten, Kaskoversicherung, Autohaftpflichtversicherung,Geschwindigkeitsübertretung, Fahrausweisentzug, Administrativmassnahmen, Rotlicht, Unfall, Körperverletzung

Strafrecht

– Alkoholtaten
– Gefährdung des Straßenverkehrs durch geistige/körperliche Mängel
– Vollrausch
– Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
– Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
– Nötigung
– Fahren ohne Fahrerlaubnis
– Drogen

Ordnungswidrigkeitenrecht

– Geschwindigkeitsverstöße
– Abstandsmessverfahren
– Sonstige Verstöße im fahrenden Verkehr
– Halten und Parken
– Verstöße gegen die StVZO

Verfahrensrecht

-Ordnungswidrigkeitenverfahren

Strafzumessung, Nebenstrafen, Maßregeln

– Rechtsfolgen, Strafzumessung
– Fahrerlaubnisentziehung, § 69 StGB
– Fahrverbot nach § 25 StVG
– Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Verwaltungsrecht

– Teilnahme am öffentlichen Verkehr
– Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
– Drogen im Verwaltungsrecht
– Fahrtenbuch
– Verkehrsunterricht

Deutsches Verkehrsrecht: Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Zuständige Behörde ist die Straßenverkehrsbehörde.

Rechte und Pflichten der Autofahrer

Aber die Wünsche der Polizei haben auch ihre Grenzen: Handys dürfen sie nicht überprüfen. Atemalkohol- und Drogenschnelltests können Autofahrer ablehnen. Eine Blutabnahme durch einen Arzt jedoch nicht.

Wer von der Polizei wegen eines Verkehrsdelikts angehalten wird, muss sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Er kann sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen. Allein eine Angabe der Personalien ist Pflicht. Ist man mit dem Verhalten der Polizei nicht einverstanden, kann man sich mit einer formlosen, nicht fristgebundenen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten der Beamten beschweren. Ganz ohne flaues Gefühl im Magen.

So verhalten Sie sich richtig: Immer wieder kommt es bei Verkehrskontrollen zu kritischen Situationen zwischen der Polizei und Autofahrern. Damit es für beide Seiten leichter wird, haben wir einige Verhaltenstips zusammengestellt:

• Fordert Sie die Polizei zum Anhalten auf, langsam rechts heranfahren, das Auto außerhalb des Gefahrenbereichs stoppen.
• Schalten Sie den Motor aus, Handbremse anziehen, das Seitenfenster öffnen.
• Drehen Sie das Autoradio leise oder aus. Nachts eventuell die Innenbeleuchtung anschalten.
• Bleiben Sie ruhig sitzen, und lassen Sie die Hände sichtbar auf dem Lenkrad liegen.
• Greifen Sie nicht ohne Aufforderung in Ihre Jacke oder unter den Sitz. Die Polizeibeamten könnten sich sonst bedroht fühlen.
• Steigen Sie nie unaufgefordert aus Ihrem Auto.
• Auch wenn die Kontrolle nervt, bleiben Sie höflich. Die Polizisten gehen auch nur ihrer Arbeit nach.

Alkohol am Steuer

-wegen der Gefahrenlage für andere Verkehrsteilnehmer, die alkoholisiertes Fahren und die daraus regelmäßig eingeschränkte Fahrtüchtigkeit mit sich bringen, wird Alkohol am Steuer ordnungsrechtlich und strafrechtlich sanktioniert.

Leichte Alkoholisierung wird als Ordnungswidrigkeit gestraft. Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr:

– 25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder
– 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder
– eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem
– oder Blutalkoholkonzentration führt.

Die Tat wird von der Verwaltungsbehörde in aller Regel mit einem Bußgeld sowie Punkten im Verkehrzentralregister belegt. Ferner droht ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten. Bereits ab 0,3 Promille hat es rechtliche Konsequenzen, wenn man in diesem Zustand alkoholbedingt einen Fahrfeher oder gar einen Unfall begeht.

Kann der Fahrzugführer tatsächlich das Fahrzeug nicht mehr sicher führen, können zudem Straftatbestände verwirklicht sein( z.B.Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr).Die Fahruntüchtigkeit ist im Einzelfall festzustellen, soweit nicht bereits eine unwiderlegbare absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt.

Diese ist bei Kraftfahrzeugführern ab 1,1 und bei Radfahrern ab 1,6 Promille gegeben.