Hanseatischer-Anwaltsservice-Scheidungsrecht

Scheidungsrecht

Scheidung und Scheidungsrecht in Deutschland

Nach welchen Regeln ist meine Ehe abzuwickeln?

Der Begriff Scheidung erklärt sich von selbst. Geht es aber darum, Ihre Ehe abzuwickeln, tauchen eine Vielzahl von Fragen auf. Oft sind die Antworten unproblematisch.

Voraussetzung ist aber, dass Sie wissen, wie Scheidungen ablaufen und welche Möglichkeiten Ihnen das Gesetz an die Hand gibt, Ihre Scheidung möglichst ohne Komplikationen abzuwickeln. Vor allem, wenn Sie oder Ihr Ehepartner im Ausland leben, ergeben sich zusätzliche Fragen.

Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Aspekte auf, wie Sie Ihre Scheidung möglichst kostengünstig, zügig und komplikationslos in die Wege leiten und ins Ziel führen.

Das Wichtigste

  • Scheidungen fallen in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte. Wegen der damit verbundenen juristischen Begleitumstände, sind Standesämter nicht die richtige Adresse. Der Familienrichter entscheidet durch Beschluss.
  • Aufgrund des Anwaltszwangs können Sie den Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt einreichen. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt ein Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Der Ehepartner stimmt dem Antrag zu.
  • Gerade wenn Sie im Ausland leben, können Sie mit der Online-Scheidung Ihren Scheidungsantrag schnellstmöglich stellen und ersparen sich den Aufwand für die persönliche Recherche und Beauftragung eines Anwalts in Deutschland.
  • In Ausnahmefällen kann der Richter von der persönlichen Anhörung im Scheidungstermin absehen und Sie oder Ihren Ehepartner durch einen beauftragten Richter in Grenznähe anhören oder sich mit einer schriftlichen Stellungnahme begnügen.
  • Die Frage, welches Gericht örtlich zuständig ist, bestimmt sich mithin nach Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Wohnsitz.
  • Sie erreichen Ihre Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres entweder einvernehmlich oder wenn Sie nachweisen, dass Ihre Ehe infolge Ihrer zerrütteten Verhältnisse gescheitert ist oder spätestens nach drei Jahren auch gegen den Widerstand Ihres Ehepartners. In Härtefällen ist die vorzeitige Scheidung ausnahmsweise vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.

Welche Institution ist in Deutschland für die Scheidung zuständig?

Sie können in Deutschland nur durch den Familienrichter an einem Amtsgericht geschieden werden. Das Familiengericht ist eine Unterabteilung der Amtsgerichte. Der Richter entscheidet über Ihre Scheidung durch Beschluss. Früher gab es noch das Scheidungsurteil, heute heißt es Scheidungsbeschluss.

Auch wenn Sie Ihre Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen haben, kann der Standesbeamte keine Scheidung aussprechen. Scheidungen fallen in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte.

Warum dürfen nur Familiengerichte die Scheidung aussprechen?

Der Grund, warum nur die Familiengerichte die Scheidung aussprechen dürfen, besteht darin, dass eine Scheidung nicht nur die Auflösung der Ehe zur Folge hat, sondern regelmäßig auch über die mit der Scheidung verbunden Scheidungsfolgen zu entscheiden ist.

Dazu gehört der im Regelfall von Amts wegen durchzuführende Versorgungsausgleich. Auch müssen Sie dem Richter in Ihrem Scheidungsantrag vortragen, dass es keine streitigen Scheidungsfolgen gibt oder Sie die eine oder andere Scheidungsfolge gerichtlich verhandeln möchten.

Ein Standesbeamter könnte die mit einer Scheidung und Regelung von Scheidungsfolgen verbundenen Rechtsfragen nicht beurteilen.

Wie beantrage ich die Scheidung in Deutschland?

Sie müssen wegen des in Deutschland bestehenden Rechtsanwaltszwangs einen Rechtsanwalt beauftragen, der in Ihrem Namen den Scheidungsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht einreicht. Der Rechtsanwalt muss Sie im mündlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht auch vertreten.

Dazu werden Sie, Ihr Rechtsanwalt und Ihr Ehepartner regelmäßig persönlich vorgeladen.

Warum muss ich mich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen?

Der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Rechtsanwaltszwang hat den Zweck, das Scheidungsverfahren möglichst zügig zu bewältigen. Rechtsanwälte haben die Aufgabe, den Scheidungsantrag so zu formulieren, dass er durch das Gericht möglichst zügig und abschließend bearbeitet werden kann.

Das Gericht beurteilt den Antrag ausschließlich nach juristischen Aspekten. Ihr Anwalt soll alles, was emotional und juristisch nicht relevant ist, aus dem Sachvortrag aussortieren.

Da Sie in einer meist so bewegenden Angelegenheit wie einer Scheidung emotional beeinflusst sind, wäre es wenig zielführend, wenn Sie ohne anwaltliche Begleitung Ihre Scheidung erreichen wollten.

Braucht jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt?

Idealerweise betreiben Sie Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner einvernehmlich. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn Sie oder umgekehrt Ihr Ehepartner den Scheidungsantrag stellen und der andere dem Antrag zustimmt.

Derjenige, der zustimmt, stellt keine eigenen Anträge zur Scheidung oder irgendwelchen Scheidungsfolgen. In der Konsequenz braucht er auch keinen eigenen Rechtsanwalts zu beauftragen.

Kann ich meinen Scheidungsantrag auch online stellen?

Sie können Ihren Scheidungsantrag auch online stellen und die Scheidung als sogenannte Online-Scheidung in die Wege leiten. Zu diesem Zweck beauftragen Sie einen Rechtsanwalt online und übersenden ihm die notwendigen Scheidungsunterlagen eingescannt per E-Mail oder per Post.

Sie kommunizieren auch online mit Ihrem Rechtsanwalt. Natürlich können Sie ihn auch anrufen oder persönlich in seiner Kanzlei aufsuchen. Wenn Sie die Dienste eines Scheidungsservice in Anspruch nehmen und sich über den Scheidungsservice einen kompetenten Rechtsanwalt für Ihre Scheidung vermitteln lassen, sparen Sie sich auf jeden Fall den Aufwand, einen Rechtsanwalt recherchieren und in seiner Kanzlei aufsuchen zu müssen.

Bei welchem Amtsgericht kann ich die Scheidung beantragen?

Sachlich zuständig für Scheidungen sind die Amtsgerichte. Dort sind Abteilungen für Familiensachen, die Familiengerichte, eingerichtet. Örtlich ist vorrangig das Amtsgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit den gemeinschaftlichen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ansonsten greifen hilfsweise der Reihe nach die im Familienverfahrensgesetz geregelten Zuständigkeiten.

Muss ich den Scheidungstermin vor Gericht persönlich wahrnehmen?

Das Familiengericht ist dem Grundsatz nach gehalten, beide Ehegatten persönlich zum mündlichen Verhandlungstermin vor Gericht vorzuladen und die Ehegatten persönlich anzuhören. Der Richter soll sich einen persönlichen Eindruck davon verschaffen können, ob Sie Ihre Scheidung wirklich wünschen oder ob noch Chancen auf eine Versöhnung bestehen. Es reicht also nicht, dass Sie sich durch Ihren Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen